Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Entwurf

Arbeitsfassung zur rechtlichen und betrieblichen Freigabe

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

Diese Arbeitsfassung ist für Ausbildungsverträge über die Fahrausbildung bei der Fahrschule Devam GmbH vorgesehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, die zumutbare Kenntnisnahme möglich ist und die Fahrschülerin oder der Fahrschüler ihrer Geltung zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

Die Fahrausbildung erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Ausbildungsvertrags. Dieser Entwurf ersetzt diesen Vertrag nicht.

2. Gegenstand der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst den vereinbarten theoretischen und praktischen Unterricht nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Fahrschule schuldet eine ordnungsgemäße Ausbildung, nicht jedoch das Bestehen einer Prüfung oder die Erteilung einer Fahrerlaubnis.

3. Entgelte und Leistungsumfang

Art und Höhe der Entgelte ergeben sich ausschließlich aus dem tatsächlich geschlossenen Ausbildungsvertrag und dem nach § 32 FahrlG bekannt gegebenen Preisaushang. Die Angaben müssen den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen.

Dieser Entwurf enthält bewusst keine Preise, Zahlungsfristen oder Fälligkeitsregelungen. Diese Punkte müssen anhand des real verwendeten Ausbildungsvertrags geprüft und ausdrücklich freigegeben werden.

4. Mitwirkung und Prüfungen

Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler stellt die für Ausbildung und Prüfungsanmeldung erforderlichen Angaben und Nachweise rechtzeitig bereit, wirkt am Unterricht mit und informiert die Fahrschule über Umstände, die Ausbildung oder Prüfung betreffen können. Eine Vorstellung zur Prüfung setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und den im Einzelfall erforderlichen Ausbildungsstand voraus.

5. Termine und Absagen

Für Terminänderungen und Absagen gelten die gesonderten, jeweils aktiven und bei der Terminbestätigung angezeigten Absagebedingungen, soweit sie wirksam einbezogen und bestätigt wurden. Die bestehende 48-Stunden-Regel, ihre Versionierung und die Bestätigungsnachweise werden durch diesen Entwurf nicht geändert.

Eine Vergütung oder pauschalierte Entschädigung bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen wird in diesem Entwurf nicht festgelegt. Eine solche Regelung bedarf der Prüfung des tatsächlichen Ausbildungsvertrags und einer gesonderten Freigabe.

6. Vertragsdauer und Kündigung

Vertragsdauer, ordentliche Kündigung, Kündigungsform und mögliche Entgeltfolgen sind in dieser Arbeitsfassung nicht festgelegt. Bis zu einer geprüften und freigegebenen Regelung gelten der tatsächlich geschlossene Ausbildungsvertrag und die gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Dieser Entwurf enthält keine darüber hinausgehende Haftungsbeschränkung. Insbesondere wird die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nicht ausgeschlossen.

8. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

9. Gesetzliche Folgen unwirksamer Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung nach ihrer späteren Freigabe nicht wirksam einbezogen oder unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Regelung wird nicht durch eine für die Fahrschülerin oder den Fahrschüler nachteiligere Regelung ersetzt.

10. Grundlage und Freigabestatus

Die Arbeitsfassung wurde eigenständig unter Berücksichtigung der unverbindlichen Empfehlung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände vom 18.03.2026, § 32 FahrlG und §§ 305–307 BGB formuliert. Vor einer Verwendung als AGB sind der reale Ausbildungsvertrag, der Preisaushang und die betrieblichen Abläufe rechtlich und inhaltlich abzugleichen.